Kooperation statt Kleinstaaterei

Fangen wir doch mal mit der Versachlichung der Deponie-Debatte an, die der Vorsitzende der Laubenheimer CDU in der AZ gefordert hat, auch wenn diese meinen Leserbrief vom 24.8. (noch) nicht veröffentlicht hat.

Die Verwaltung will von der SGD Süd die Verfüllung des Mainzer Steinbruchs mit mineralischen Abfällen der Deponieklassen DK1 und DK2 genehmigt bekommen. Darunter fallen aber – entgegen dem Stadtratsbeschluss – bereits die Stoffe, von denen eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann. Die AZ hatte kürzlich eine ganze Seite zum Thema Erdbeben gestaltet – wer garantiert, dass die zum Grundwasserschutz erforderliche Abdichtung einem solchen Ereignis standhält? Ich unterstelle dem Entsorgungsbetrieb durchaus den Willen, die Sicherheit entsprechend dem neuesten Stand der Technik gewährleisten zu wollen. Das erhöht jedoch das finanzielle Risiko, da ein Karstgebiet den denkbar schlechtesten Untergrund für eine Deponie bietet.

Wer sowohl an der Betriebssicherheit als auch an den Kosten interessiert ist, die schlussendlich wir alle zahlen müssen, sollte den Blick rechts des Rheins wagen und offene Gespräche mit der Stadt Wiesbaden suchen. Unbelasteter Bauschutt darf ja bereits im Steinbruch verfüllt werden, was auch von hessischer Seite intensiv genutzt wurde. Im aktuellen Planfeststellungsverfahren wurde ein Schreiben des damaligen Dezernenten Franz (ebenfalls CDU) veröffentlicht, in dem dieser 2015 wie gewünscht bestätigt, dass in Wiesbaden bis 2021 keine Mainzer Materialien angenommen werden können. Gleichzeitig sieht der jetzt vorgelegte Zeitplan die Verfüllung des Steinbruchs mit belasteten Materialien erst ab 2021 vor.

Gibt sich die Stadt Mainz ernsthaft der Illusion hin, mit dieser Deponie einen Gewinn erwirtschaften zu können, oder will sie es nur während des hessischen Landtagswahlkampfes vermeiden, eine interkommunale Arbeitsteilung der Entsorgungsbetriebe zu thematisieren, da die Wiesbadener Grünen die Erweiterung ihrer eigenen DK2-Deponie bekämpfen, obwohl diese mindestens den dreifachen Abstand zur nächsten Wohnbebauung einhält?

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