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Die europäische Datenschutzgrundverordnung ist geprägt von der Idee, den Schutz der personenbezogenen Daten als Menschenrecht zu gewährleisten: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“

Heutzutage wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht nur vom staatlichen Wunsch nach Kontrolle der Bürger, sondern auch von den Interessen der freien Wirtschaft bedroht. Der Wert von Daten besteht in der Verknüpfung zu Informationen. Die Entwicklung und der Einsatz von künstlicher Intelligenz erfordert den berühmten Heuhaufen, um die Nadel zu finden. Der unschätzbare Wert, aber auch das unwägbare Risiko für den Einzelnen liegt in der Verknüpfung seiner Daten. BigData – ob freiwillig durch den Konsumenten oder per Gesetz wie mit den Meldedaten – ist die begehrteste Ressource im Neuland.

Ein Lösungsansatz wäre die Übereinkunft, dass verknüpfte Daten ein Gemeinschaftsgut darstellen, an dem kein Privateigentum erworben werden kann. Eine politische Verordnung könnte den Handel mit Verfügungsrechten an dieser neuen Ressource regeln, um eine Gemeinschaftsrendite als Basis für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu erzielen.

Wir werden die Digitalisierung nicht aufhalten, aber wir können die Weichen für eine nachhaltige und soziale Nutzung des DataMining stellen. Eine ePrivacy-Verordnung muss diesen Gordischen Knoten nicht zerschlagen, sondern könnte ihn in ein Netz zur sozialen Grundsicherung einweben. Helmut Kohl hat die Europäische Gemeinschaft mit dem Ausbau als Wirtschafts- und Währungsunion auf einen neoliberalen Kurs gebracht. Angela Merkel hat die historische Chance, die notwendige Korrektur hin zu einer Sozialunion vorzunehmen.

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